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Nachdem es bereits bei der Einführung der 7%-igen Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen im letzten Jahr Kritik hagelte, forderten die von der Bundesregierung beauftragten Gutachter Reformen im Umsatzsteuergesetz. Neben der Extremforderung, den ermäßigten Steuersatz komplett abzuschaffen, gab es auch Vorschläge den Wildwuchs der Ermäßigungen einzudämmen.
Als erstes würde dabei die Ermäßigung bei Hotelübernachtungen geopfert werden, da diese, wie auch der FDP-Finanzexperte Wissing kurz nach der Einführung einräumte, “unverständlich und unsystematisch” sei. Inzwischen ist nach einem Bericht der taz auch der FDP-Generalsekretär umgeschwenkt und möchte die Subvention lieber heute als morgen abschaffen. Die CSU blockt jedoch weiterhin, um bayerische Hoteliers zu fördern, und auch die FDP ist sich noch nicht einig.

Bundesfinanzminister Schäuble sieht mangels Steuersenkungsmöglichkeiten keinen Spielraum für Steuerreformen. (Januar 2010)

Kommentar:
Eine Steuerreform ist zwar nötig. Genauso notwendig ist allerdings die Abkehr von dem Gedanken, dass jede Reform zu einer Entlastung aller Bürger führen muss.
Es gibt durchaus Personen in unserer Gesellschaft, die durch die vergangenen Reformen bereits zu stark entlastet wurden. Ziel muss daher sein den Sozialstaat weiterhin zu ermöglichen und dennoch eine Vereinfachung zu erreichen. Auch müssen Möglichkeiten berücksichtigt werden, den Klimawandel durch gezielte Steuermaßnahmen zu minimieren.

(Leserbrief veröffentlicht beim BMF)

Seit Januar blamiert sich die Regierungskoalition aus CDU und FDP in der Presse bereits wegen fragwürdiger Unternehmensspenden im Zusammenhang mit der Senkung der Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen. Doch nun schlägt auch in der Fachpresse die Stimmung um.
Der Grund dafür: Immer mehr Mitarbeiter geben die Reisekostenabrechnungen für den Januar ab – und siehe da: Der Frühstückspreis ist gesondert ausgewiesen und so grundsätzlich als Sachbezugswert der Versteuerung unterworfen.
Wie die Steuerfachschule Endriss in einem Beitrag bemängelt, hat der Gesetzgeber “statt der in den „Sonntagsreden“ angekündigten Steuervereinfachung … erneut kurzsichtig gedachte Klientelpolitik durchgesetzt, die sicherlich auch die Gerichte beschäftigen wird.”
Mit Spannung wird nun ein vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) angemahntes Schreiben des Bundesfinanzministeriums erwartet. Solange wird wohl, wie der Tagesspiegel schreibt das “Müsli ein Politikum” bleiben.
Das die Politiker durch ihre Klientelentscheidungen dem Steuerrecht insgesamt schaden, hat schon der Steuerrechtler Prof. Dr. Klaus Tipke 1989 im Vorwort seiner 12. Auflage des Buches “Steuerrecht” geschrieben: “Steuerrechtswissenschaft darf es nicht hinnehmen, dass der Inhalt der Steuergesetze kurzfristig nur an der nächsten Wahl orientiert wird. Politischer Opportunismus braucht rechtliche Gegengewichte, soll das Recht nicht etisch verkrüppeln.”

Alle Jahre wieder? Moment mal wir haben doch nicht mehr Weihnachten.
Ja – das stimmt! Aber: Ein neues Jahr beginnt und das Steuerrecht hat sich wie jedes Jahr geändert. Besonders interessant ist das ewige Hin- und Her bei der degressiven Abschreibung.

  • bis 2005:
    das Doppelte der linearen Abschreibung, maximal 20 %
  • 2006 und 2007:
    das Dreifache der linearen Abschreibung, maximal 30 %
  • 2008:
    keine degressive Abschreibung
    (Abgeschafft wg. Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15%.)
  • 2009 und 2010:
    das 2,5-fachde der linearen Abschreibung, maximal 25 %
    (Eingeführt als Maßnahme im Rahmen des Konjukturpaketes gegen die Finanz- und Wirtschaftskrise.)
  • ab 2011 (geplant):
    keine degressive Abschreibung

Wenn also das Gerücht stimmt und tatsächlich die meisten Bücher über Steuerrecht in Deutschland erschreinen, dann muss es nicht immer an der Kompliziertheit des Rechts an sich liegen. Grund könnten auch die zahlreichen und regelmäßigen Änderungen sein, die die Besteuerung zum Spielball der Politik machen.

Wie die FTD berichtet wurde im ersten Urteil auf Grund der Liechtensteiern Steuerhinterziehungsaffäre eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren verhängt. Zusätzlich muss der Steuerhinterzieher eine Geldauflage in Höhe des Hinterziehungsbetrages leisten – bei fast 8 Mio. € eine der höchsten Geldauflagen in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik.
Bei noch ca. 700 weiteren Verdächtigten kommt da noch einiges zusammen.

Auf der Sonenseite wird von Franz Alt die Forderung aus den Reihen der Koalitionsfraktionen nach der Rückkehr zur “alten Pendlerpauschale” kritisiert. Gegen die Verknappung der nicht-erneuerbaren Ressourcen helfen Steuergeschenke nach Ansicht von Alt nicht, statt dessen ist ein nachhaltiger Verkehr und verkehrsarme Siedlungsstrukturen notwendig.

Kritisch ist die derzeitige Regelung der Pendlerpauschale jedoch in folgenden Punkten:

  1. Wird Sie vermutlich vom Verfassungsgericht gekippt, da sie das objektve Nettoprinzip verstößt. Entgegen der Theorie der Politiker, die die derzeit gültige Regelung eingeführt haben und diese unter die Prämisse des “Werktorprinzips” gestellt haben, womit sie meinen, dass die Arbeitserbringung erst mit betreten des Firmengeländes beginnt und somit Kosten für den Weg dahin als privat eingestuft werden können, ist zu erwarten, dass das Verfassungsgericht auch den Weg zur Arbeit als beruflich veranlasst einschätzen wird. Folgerichtig müssten dann auch die gesamten Kosten in Rahmen der Steuerveranlagung berücksichtigt werden.
  2. Die derzeitige Regelung ist nicht ökologisch begründet, sondern dient lediglich der Haushaltssanierung. Dadurch werden gerade die Personen, die sich nicht umweltfreundlich verhalten und weite Strecken – zur Arbeit zurücklegen bevorteilt. (Unter der Maßgabe, dass die Pauschale höher als die tatsächlichen Kosten ausfällt.)

Sinnvoll währe also eine Neuregelung, die auch ökologische Aspekte berücksichtigt. Da eine Kappung der Ausgaben beim überschreiten einer bestimmten Kilometerzahl aus dem oben bereits genannten objektiven Nettoprinzip nicht in Frage kommt, bleibt nur eine Möglichkeit: Die Entfernungspauschale muss durch eine Erstattung der tatsächlichen Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ersetzt werden. Durch eine derartige Regelung könnten gegenüber dem Jahr 2006 268 Mio. € p.a. eingespart werden.