Das Braunkohle-Forum hat eine sehr eigenwillige Definition von Kohlenstoffdioxid:
Kohlendioxid (CO2)
Kohlendioxid ist ein Produkt des Kohlenstoffs. Es entsteht bei vielen natürlichen Prozessen, wird aber auch bei der Verbrennung fossiler Energieträger frei. CO2 ist ein natürlicher Bestandteil der Atmosphäre mit einem Anteil von knapp 0,04 Prozent. Zusammen mit anderen Treibhausgasen (z.B. Methan) verhindert es, dass zu viel Wärme in den Weltraum zurückstrahlt, und sorgt somit für die zum Leben notwendigen Temperaturen auf der Erde.
Schon interessant, wie man als Lobbyist die Wirklichkeit so lange verdrehen kann, bis es einem selbst genehm ist…
Falsch ist die Aussage zwar nicht, jedoch schon lange nicht mehr zeitgemäß. Die Evolution begann mit einer wesentlich höheren CO2-Konzentration, als sie heute auf der Erde anzutreffen ist. Allerdings gab es damals keine “atmenden Lebewesen” und die Temparaturen waren wesentlich höher. Heute ist ein Anstieg des CO2 – und anderer Treibhausgase – fatal: Er führt zum Klimawandel, der letztendlich die Lebensgrundlagen aller Lebewesen verändert.
Welche Folgen der Klimawandel haben wird, kann noch niemand genau vorhersagen – eines ist aber klar: Wir müssen und auf gravierende Änderungen unserer Lebenssituation einstellen:
- Der Anstieg des Meeresspiegels (0,85 cm [derzeitige Schätzung für 2085] bis 66 m [bei Abschmelzen der Gletscher von Grönland und Antarktis erreichter Anstieg]) führt dazu, dass dicht besiedelte Küstengebiete im Meer versinken. Wichtige Anbauflächen werden untergehen oder versalzen und ganze Inselstaaten von der Landkarte verschwinden.
- Die vermehrt auftretenden Unwetter gefährden in den verbliebenen Anbaugebieten die Lebensmittelproduktion. Ob es gelingen wird die Landwirtschaft so anzupassen, dass die Erträge trotz der Klimaänderungen für die Ernährung einer immer noch steigenden Weltbevölkerung ausreichen, ist fraglich.
- Für Deutschland rechnet man mit ganzjährig steigenden Temperaturen und steigender Regenmenge im Winter. Im Sommer geht der Niederschlag dagegen zurück, was zu sinkenden Erträgen in der Landwirtschaft und Wüstenbildung (in Brandenburg) führen wird.
Das Verhalten der Kohlelobby ist unter diesen Gesichtspunkten unverantwortlich. Als Folge des Klimawandels wird es zu Opfern in der Bevöllkerung kommen. Fraglich ist daher, ob es sich bei der Verharmlosung dieser Risikotechnologie nicht um fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB handelt. Prüfen wir doch einmal die Tatbestandsmerkmale:
- Fahrlässigkeit liegt vor, da ein Töten nicht bewusst (bzw. gezielt) erfolgte aber durch die Auswirkungen des Handelns in Kauf genommen wird.
- Der Tod eines Menschen wird vom Umfang der Auswirkungen sicherlich nicht einmal annähernd die Tragweite der Fehlentscheidungen, die wir jetzt treffen, beschreiben: Die Todeszahlen werden wohl eher jährlich in die Zehntausende gehen!
- Verursacht wird der Tot durch das fahrlässige Tun, wenn er ohne dieses nicht eingetreten wäre. Das bedeutet, dass für den Fall dass durch die Einschränkung der CO2-Emissionen die Opferzahlen sinken, was als erwiesen anzusehen ist, das bewusste nicht-senken der CO2-Emissionen ursächlich für die Todesfolge ist.
Die Tatbestandsmerkmale der fahrlässigen Tötung, z.B. durch den Neubau von Kohlekraftwerken, können damit als erfüllt angesehen werden. Somit könnte man auch die Lobby, die für den Bau von Kohlekraftwerken arbeitet und damit zur oben genannten fahrlässigen Tötung beiträgt, als kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 StGB ansehen, wenn ihr Hauptzweck die – oben als Straftat beschriebene – Unterstützung des Neubaus von Kohlekraftwerken darstellt.